Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung – ehem. G 42

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu Krankheitserregern ausüben. Dazu zählen je nach Arbeitsbereich z. B. Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in der Pflege, im Rettungsdienst, in Laboren, in der Pathologie sowie in der Abfall- und Abwasserwirtschaft.

Warum ist die Untersuchung wichtig?
Bei bestimmten beruflichen Tätigkeiten kann ein Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht ausgeschlossen werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und einen sicheren Umgang mit diesen Tätigkeiten zu unterstützen.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Die Untersuchung umfasst je nach Gefährdung und Vorsorgeanlass unter anderem:
• Ärztliches Beratungsgespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und möglicher Exposition
• Beurteilung des Impfstatus und Impfberatung
• Körperliche Untersuchung
• Ggf. labor- oder weiterführende Untersuchungen nach Indikation
• Beratung zu Hygienemaßnahmen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Ziel der Vorsorge:
Ziel ist die frühzeitige Erkennung möglicher Risiken sowie die individuelle Beratung zu geeigneten Schutzmaßnahmen, insbesondere im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Infektionsgefährdungen.

Hinweis: 
Vorsorgeuntersuchungen können in unserer Praxis oder direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.