Einstellungsuntersuchung

Einstellungs-untersuchung

Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung erfolgt vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit oder bei Tätigkeitswechsel, wenn eine gesundheitliche Bewertung der vorgesehenen Arbeitsaufgaben erforderlich ist. Sie dient der Einschätzung, ob aus arbeitsmedizinischer Sicht gesundheitliche Bedenken gegen die geplante Tätigkeit bestehen.

Warum ist die Beurteilung wichtig?
Je nach Arbeitsbereich können unterschiedliche körperliche und psychische Anforderungen bestehen. Ziel ist es, frühzeitig festzustellen, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die die sichere und dauerhafte Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen könnten oder mit besonderen Belastungen verbunden sind. Gleichzeitig unterstützt die Untersuchung die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der vorgesehenen Tätigkeit und Arbeitsbedingungen
• Körperliche Untersuchung (je nach Anforderung z. B. Herz-Kreislauf-, Bewegungs- und Nervensystem)
• Beurteilung des Seh- und ggf. Hörvermögens
• Einschätzung der körperlichen und psychischen Belastbarkeit
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach arbeitsmedizinischer Indikation

Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Einschätzung der gesundheitlichen Eignung für die vorgesehene Tätigkeit im Rahmen der Einstellung sowie die frühzeitige Identifikation möglicher gesundheitlicher Einschränkungen, die die Arbeitssicherheit oder die gesundheitliche Verträglichkeit der Tätigkeit beeinflussen könnten.