Künstliche optische Strahlung – ehem. G 17

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung ausüben. Dazu zählen je nach Arbeitsbereich z. B. Arbeiten mit Laseranlagen, UV-Strahlungsquellen, intensiven Lichtquellen in der Industrie, im medizinischen Bereich oder bei technischen Prüfverfahren.

Warum ist die Untersuchung wichtig?
Künstliche optische Strahlung kann Augen und Haut belasten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und einen sicheren Umgang mit entsprechenden Arbeitsmitteln zu unterstützen.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Die Untersuchung umfasst je nach Gefährdung und Vorsorgeanlass unter anderem:
• Ärztliches Beratungsgespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und Exposition
• Beurteilung von Haut und Augen (je nach Tätigkeit)
• Ggf. weiterführende augenärztliche Untersuchungen nach Indikation
• Beratung zu Schutzmaßnahmen (z. B. technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen)

Ziel der Vorsorge:
Ziel ist die frühzeitige Erkennung möglicher Belastungen sowie die individuelle Beratung zu geeigneten Schutzmaßnahmen und einem sicheren Verhalten am Arbeitsplatz.

Besonderheit:
Vorsorgeuntersuchungen können in unserer Praxis oder direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.

Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich an Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt sind. Dazu zählen je nach Arbeitsbereich z. B. Tätigkeiten im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, bei Straßenarbeiten sowie weitere Arbeiten im Freien.

Warum ist die Untersuchung wichtig?
Natürliche UV-Strahlung kann langfristig Haut- und Augenschäden verursachen. Dazu gehören vorzeitige Hautalterung, aktinische Keratosen und ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu fördern.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
Die Untersuchung umfasst je nach Gefährdung und Vorsorgeanlass unter anderem:
• Ärztliches Beratungsgespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und individuellen UV-Exposition
• Inspektion der Haut (orientierende Hautuntersuchung)
• Beratung zu geeigneten Schutzmaßnahmen (z. B. Kleidung, Sonnenschutzmittel, Verhaltensregeln)
• Ggf. Empfehlung weiterführender dermatologischer Abklärung bei Auffälligkeiten

Ziel der Vorsorge:
Ziel ist die frühzeitige Erkennung UV-bedingter Hautveränderungen sowie die individuelle Beratung zu wirksamem Schutz vor Sonnenstrahlung und einem sicheren Verhalten bei Tätigkeiten im Freien.

Besonderheit:
Vorsorgeuntersuchungen können in unserer Praxis oder direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.