Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten unter Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 ausüben sollen. Dazu zählen insbesondere umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit hoher körperlicher Belastung, wie Pressluftatmer (z. B. im Einsatzdienst, in der Feuerwehr, im Rettungsdienst oder bei Arbeiten in sauerstoffarmen bzw. schadstoffreichen Atmosphären).
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Der Einsatz von Atemschutzgeräten der Gruppe 3 ist mit einer sehr hohen körperlichen und psychischen Belastung verbunden. Das Tragen von Pressluftatmern führt zu einer deutlichen Beanspruchung des Herz-Kreislauf- und Atmungssystems sowie zu Einschränkungen der Beweglichkeit und Wahrnehmung. Bereits geringe gesundheitliche Einschränkungen können die Einsatzfähigkeit und Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Eignungsbeurteilung dient der Feststellung, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit unter diesen Bedingungen bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der Atemschutzbelastung
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf- und Atemsystem)
• Lungenfunktionsprüfung
• Ggf. weiterführende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 3 sowie die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Durchführung hochbelastender Einsätze mit schwerem Atemschutz beeinträchtigen könnten.