Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten unter Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 ausüben sollen. Dazu zählen insbesondere schwerere Atemschutzgeräte wie Filtergeräte mit höherem Atemwiderstand sowie umluftunabhängige Atemschutzgeräte mit größerer körperlicher Belastung, z. B. bei Arbeiten in schadstoffbelasteten Bereichen, in der Industrie oder im Einsatzdienst.
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Der Einsatz von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 ist mit einer deutlich erhöhten körperlichen Belastung verbunden. Insbesondere das Herz-Kreislauf- und Atmungssystem wird stark beansprucht. Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit, pulmonale oder kardiovaskuläre Erkrankungen sowie eine verminderte Belastbarkeit können die Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Eignungsbeurteilung dient der Feststellung, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit unter diesen Bedingungen bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der Atemschutzbelastung
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf- und Atemsystem)
• Lungenfunktionsprüfung
• Beurteilung der körperlichen Belastbarkeit
• Ggf. ergometrische Belastungsuntersuchung
• Ggf. weiterführende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 2 sowie die frühzeitige Identifikation gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Anwendung von schwerem Atemschutz beeinträchtigen könnten.