Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Gruppe 4

Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten der Gruppe 4 ausüben sollen. Anlässe hierfür sind beispielsweise die Steuerung von Stetigförderanlagen, Montagewinden oder Seilbahnen sowie Überwachungstätigkeiten in größeren Leitständen, Stellwerken oder Seilschwebebahnen. Ebenfalls umfasst sind Tätigkeiten im Gleisbereich.

Diese Tätigkeiten sind häufig mit einer hohen Verantwortung für komplexe technische Abläufe sowie sicherheitskritische Überwachungsaufgaben verbunden, bei denen eine unmittelbare Gefährdung für Personen und Anlagen bestehen kann.

Warum ist die Beurteilung wichtig?
Für diese Tätigkeiten sind eine dauerhaft hohe Aufmerksamkeit, ausgeprägte Konzentrationsfähigkeit, schnelle Reaktionsfähigkeit sowie eine stabile körperliche und psychische Belastbarkeit erforderlich. Gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere im Bereich des Seh- und Hörvermögens, des Herz-Kreislauf-Systems oder der kognitiven Leistungsfähigkeit, können erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen. Die Eignungsbeurteilung dient der Feststellung, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der sicherheitsrelevanten Anforderungen
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf-, Bewegungs- und Nervensystem)
• Beurteilung des Seh- und Hörvermögens
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation

Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten der Gruppe 4 sowie die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Ausübung dieser sicherheitskritischen Tätigkeiten beeinträchtigen könnten.