Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten der Gruppe 3 ausüben sollen. Anlässe hierfür sind beispielsweise das Führen von Flurförderfahrzeugen ohne Hubeinrichtung, PKW, Motorrädern, Schleppern, Erdbaumaschinen sowie fahrbaren Arbeitsmaschinen.
Diese Tätigkeiten erfordern eine zuverlässige und sichere Bedienung von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln im Straßenverkehr oder im innerbetrieblichen Bereich, teilweise unter wechselnden und anspruchsvollen Einsatzbedingungen.
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Für diese Tätigkeiten sind insbesondere ein sicheres Reaktionsvermögen, hohe Konzentrationsfähigkeit, ausreichendes Seh- und Hörvermögen sowie eine stabile körperliche und psychische Belastbarkeit erforderlich. Bereits geringe gesundheitliche Einschränkungen können ein erhöhtes Risiko für Fehlhandlungen oder Unfälle darstellen. Die Eignungsbeurteilung dient der Beurteilung, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der konkreten Anforderungen
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf-, Bewegungs- und Nervensystem)
• Beurteilung des Seh- und Hörvermögens
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten der Gruppe 3 sowie die frühzeitige Identifikation gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Teilnahme am Straßen- oder Betriebsverkehr beeinträchtigen könnten.