Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten der Gruppe 2 ausüben sollen. Anlässe hierfür sind beispielsweise das Führen von Flurförderfahrzeugen mit Hubeinrichtung (z. B. Gabelstapler), Mitgänger-Flurförderfahrzeuge, die Bedienung von Regalbediengeräten, Kränen sowie Hebebühnen.
Diese Tätigkeiten sind mit erhöhter Verantwortung für die sichere Steuerung von Fahrzeugen und Maschinen sowie teilweise komplexen Arbeitsabläufen verbunden.
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Für diese Tätigkeiten sind ein hohes Maß an Konzentration, Reaktionsfähigkeit, räumlichem Vorstellungsvermögen sowie eine stabile körperliche und psychische Belastbarkeit erforderlich. Gesundheitliche Einschränkungen, insbesondere im Bereich des Sehvermögens, des Gleichgewichtssinns, des Herz-Kreislauf-Systems oder neurologischer Funktionen, können die Sicherheit erheblich beeinträchtigen. Die Eignungsbeurteilung dient der Einschätzung, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der spezifischen Anforderungen
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf-, Bewegungs- und Nervensystem)
• Beurteilung des Seh- und Hörvermögens
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten der Gruppe 2 sowie die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Ausübung dieser Tätigkeiten beeinträchtigen könnten.