Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten Gruppe 1

Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten der Gruppe 1 ausüben sollen. Anlässe hierfür sind beispielsweise das Führen von LKW, das Steuern von Triebfahrzeugen oder Materialbahnen sowie die Bedienung von Hubarbeitsbühnen mit hoher Anforderung (ab 30 m Höhe) oder Winden.

Dazu zählen Tätigkeiten mit geringer bis mittlerer Verantwortung für die Steuerung von Fahrzeugen, Maschinen oder technischen Anlagen sowie einfache Überwachungsaufgaben ohne erhöhte Gefährdungssituation.

Warum ist die Beurteilung wichtig?
Für diese Tätigkeiten sind insbesondere ausreichende Konzentrationsfähigkeit, Reaktionsvermögen, Aufmerksamkeit sowie eine stabile körperliche und psychische Leistungsfähigkeit erforderlich. Gesundheitliche Einschränkungen, z. B. im Bereich des Sehvermögens, des Herz-Kreislauf-Systems oder durch neurologische Erkrankungen, können die sichere Durchführung beeinträchtigen. Die Eignungsbeurteilung dient dazu, mögliche Risiken für die Eigen- und Fremdsicherheit zu beurteilen.

Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der konkreten Anforderungen
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf- und Nervensystem)
• Beurteilung des Seh- und Hörvermögens
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation

Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten der Gruppe 1 sowie die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Ausübung dieser Tätigkeiten beeinträchtigen könnten.