Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten unter Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ausüben sollen. Dazu zählen je nach Arbeitsbereich insbesondere Filtergeräte wie partikelfiltrierende Halbmasken (z. B. FFP-Masken) oder Halb- und Vollmasken mit Partikel- oder Gasfiltern bei geringer bis mittlerer Belastung.
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Das Tragen von Atemschutz stellt eine zusätzliche körperliche Belastung dar und kann insbesondere das Herz-Kreislauf- und Atemsystem beanspruchen. Auch Faktoren wie eingeschränkte körperliche Leistungsfähigkeit, Atemwegserkrankungen oder Kreislauferkrankungen können die sichere Verwendung beeinflussen. Die Eignungsbeurteilung dient dazu, festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit unter Atemschutz bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der geplanten Atemschutzbelastung
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf- und Atemsystem)
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation (z. B. Belastungsuntersuchung)
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Feststellung der Eignung für Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten der Gruppe 1 sowie die frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Einschränkungen, die die sichere Verwendung von Atemschutz beeinträchtigen könnten.
Besonderheit:
Vorsorgeuntersuchungen können in unserer Praxis oder direkt in Ihrem Betrieb durchgeführt werden.