Die arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung richtet sich an Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Absturzrisiko ausüben sollen oder bereits ausüben. Dazu zählen je nach Arbeitsbereich z. B. Arbeiten auf Dächern, Gerüsten, Leitern, in großer Höhe oder an Absturzkanten sowie Tätigkeiten mit Hubarbeitsbühnen oder in der Höhenrettung.
Warum ist die Beurteilung wichtig?
Tätigkeiten mit Absturzgefahr stellen hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit, insbesondere an Koordination, Reaktionsvermögen, Gleichgewicht und Konzentration. Gesundheitliche Einschränkungen können das Unfallrisiko erheblich erhöhen. Die Eignungsbeurteilung dient dazu, festzustellen, ob aus arbeitsmedizinischer Sicht gesundheitliche Bedenken gegen die Tätigkeit bestehen.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung:
Die Beurteilung umfasst je nach Anforderung und Tätigkeitsprofil unter anderem:
• Ärztliches Gespräch (Anamnese)
• Erfassung der beruflichen Tätigkeit und der Expositionsbedingungen
• Körperliche Untersuchung (insbesondere Herz-Kreislauf-, Bewegungs- und Nervensystem)
• Prüfung von Gleichgewicht, Koordination und ggf. Sehvermögen
• Ggf. ergänzende Untersuchungen nach ärztlicher Indikation (z. B. Belastungstests)
Ziel der Beurteilung:
Ziel ist die arbeitsmedizinische Einschätzung, ob eine gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr vorliegt, sowie die frühzeitige Identifikation möglicher Einschränkungen, die die Sicherheit bei der Ausübung der Tätigkeit beeinträchtigen könnten.